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   BGH, 26.01.2006 - IX ZR 243/02 (1)   

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https://dejure.org/2006,12013
BGH, 26.01.2006 - IX ZR 243/02 (1) (https://dejure.org/2006,12013)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - IX ZR 243/02 (1) (https://dejure.org/2006,12013)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - IX ZR 243/02 (1) (https://dejure.org/2006,12013)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZR 243/02
    Selbst wenn die der Abtretung zugrunde liegende Vereinbarung zwischen den Klägern und der e. U. GmbH im Übrigen gemäß § 134 BGB nichtig gewesen wäre, bliebe die Wirksamkeit der Abtretung - des Erfüllungsgeschäfts - davon unberührt (vgl. z.B. BGHZ 115, 123, 130).
  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZR 243/02
    Selbst wenn im Rahmen der Liquidation einer vermögenslosen GmbH der insolvenzrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gälte, was nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 53, 71, 74; BGH, Urt. v. 31. Mai 1976 - II ZR 90/74, LM § 19 GmbHG Nr. 6) nicht der Fall ist, hätte ein Verstoß gegen diesen Grundsatz nicht zwingend die Unwirksamkeit der betreffenden Rechtshandlung zur Folge (vgl. K. Schmidt, aaO).
  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 90/74

    Umfang der Haftung des Einlageschuldners einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - IX ZR 243/02
    Selbst wenn im Rahmen der Liquidation einer vermögenslosen GmbH der insolvenzrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gälte, was nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 53, 71, 74; BGH, Urt. v. 31. Mai 1976 - II ZR 90/74, LM § 19 GmbHG Nr. 6) nicht der Fall ist, hätte ein Verstoß gegen diesen Grundsatz nicht zwingend die Unwirksamkeit der betreffenden Rechtshandlung zur Folge (vgl. K. Schmidt, aaO).
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